„Die Kontrolle unternehmerischen Handelns durch eine europäische class
action – eine unmögliche Quadratur des Kreises?“
Der Beitrag veröffentlicht das Manuskript eines Vortrags, den ich auf der 21. Jahrestagung der Gesellchaft Junger Zivilrechtswissenschaftler gehalten habe, die vom 1. bis 4. September 2010 in Wien zum Thema „Vertrauen und Kontrolle im Privatrecht“ stattfand.
Gegenstand des Vortrags ist das Gedankenspiel der EU-Kommission, für die Bereiche des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts eventuell eine Gruppenklage als Instrument kollektiven Rechtsschutzes europaweit zuzulassen. Um gleichzeitig aber „amerikanische Verhältnisse“ in Gestal einer „anwaltsgetriebenen Klageindustrie“ zu vermeiden, will die Kommission die europäische Kostenregel beibehalten, also Erfolgshonorare verbieten und die Prozesskosten der unterliegenden Partei auferlagen. Dies – so macht der Beitrag deutlich – wird die europäische Gruppenklage jeder praktischen Bedeutung berauben. Müsste jeder Verbraucher oder Wettbewerber, der selbst nur einen kleineren Streuschaden erlitten hat, beim Erheben einer Gruppenklage für alle Geschädigten befürchten, die nun wegen des hohen Streitwertes und der enormen Auslagenhöhe (für Medienwerbung und Porto zur Information aller Gruppenmitglieder) beträchtlichen Prozesskosten zu tragen, wenn er unterliegen sollte, ohne dass er im Gegezug auch nur einen Cent mehr erwarten kann als seinen kleineren Streuschaden ersetzt zu bekommen, so wird sich kein rational denkender Gruppenkläger finden.
Eine effektive Gruppenklage kann es ohne passgenaues Kostenrecht nicht geben.