Die EU-Kommission arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem Legislativentwurf, der in den Fußstapfen der Kommissionsempfehlung vom 12.3.2014 eine weitere Harmonisierung des materiellen Insolvenz- und Sanierungsrechts erreichen soll (dazu schon mein früherer Beitrag). Angesichts von Signalen einer doch eher reservierten Haltung des Europäischen Rates gegenüber allzu ambitionierten Harmonisierungsbestrebungen dürfte sich der Richtlinienentwurf der Kommission wohl doch eher auf die Themenfelder der Empfehlung beschränken und insbesondere einen „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen“ beinhalten. In diesem Bereich ist aber etwa auch höchst streitig, ob und inwieweit im Fall einer Gesellschaftsinsolvenz auch die Gesellschafter an solchen Verfahren beteiligt und ggf. zu Opfern gezwungen werden können. Es ist mit Spannung abzuwarten, wie sich die Kommission im Legislativentwurf hierzu positioniert.
Die Themen „vorinsolvenzliche Sanierung“ und Gesellschafterbeteiligung an vorinsolvenzlichen Verfahren wie auch klassischen Insolvenzverfahren sind auch ein wesentlicher Gegenstand meiner Forschung im Rahmen des ELI-Projektes „Business Rescue in Insolvency“, das gerade auch hier „best practices“ herausarbeiten will. Die rechtsvergleichenden Arbeiten sind diesbezüglich weit fortgeschritten und werden Anfang September auf der Jahrestagung des European Law Institute in Ferrara präsentiert. Die dabei herausgefilterten und weiterentwickelten Ideen haben wir in den letzten Monaten auf verschiedenen Fachtagungen zur Diskussion gestellt. So traf ich etwa im Mai 2016 auf dem St. Petersburg Legal Forum 2016 mit russischen und baltischen Experten zu einem Gedankenaustausch zusammen.
Im Juni habe ich unsere Ideen auf der Annual Conference des Netzwerkes „International Exchange of Experience in Insolvency“ in Chicago präsentiert, bevor ich sie mit Prof. Wessels im Juli auf dem INSOL International Academics‘ Colloquium 20016 in London vorstellen konnte. Derzeit ist unser Bericht in der finalen Entstehungs- bzw. Überarbeitungsphase. Eine Veröffentlichung ist für das erste Quartal 2017 geplant; das Buch soll im Verlauf des Jahres 2017 erscheinen. Da die EU-Kommission unser Projekt als „Observer“ verfolgt, sollten die Überlegungen und Empfehlungen in unserem Abschlussbericht auch bereits Einfluss auf die derzeitige Diskussion nehmen können, wenngleich dieser Einfluss sicher kein entscheidender sein wird.
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