Der für den 26.10.2016 angekündigte Vorschlag einer Richtlinie, die aufbauend auf der Empfehlung vom 12.3.2014 eine europaweite Harmonisierung des materiellen Insolvenzrechts einleiten soll, ist bislang nicht veröffentlicht worden. Es heißt, dass noch Abstimmungsbedarf in der Kommission bestünde. Als neues Datum für eine Veröffentlichung ist der 22.11.2016 im Gespräch.
Zum Inhalt des Richtlinienvorschlags ist noch nichts in belastbarer Form bekannt. Das dem INDat Report zugespielte Arbeitspapier aus dem September lässt immerhin erkennen, dass sich die Thematik des Vorschlags nicht wesentlich von der Empfehlung entfernt; neu sind vor allem Safe Harbours für Geschäftsführer, eine Priorität für Sanierungsfinanzierungen im Folgeinsolvenzverfahren sowie die sehr konkrete Empfehlung eines Code of Conduct für Sanierungsberater und Insolvenzverwalter. Methodisch finden sich oft Zielvorgaben, die den Mitgliedsstaaten die konkrete Umsetzung überlassen. Klar scheint aber auch, dass ein vorinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen verlangt wird, der anders als das Schutzschirmverfahren jenseits des Insolvenz(eröffnungs)verfahrens stattfindet. Sicher wird man dies allerdings erst feststellen können, wenn die finale Version des Richtlinienvorschlags veröffentlicht ist.