NZI 2011, S. 622 ff.

Aktivierung des Planverfahrens als Sanierungsverfahren durch Zulassung einer Bestätigungsinsolvenz (pre-voted bankruptcy)

– zugleich eine Untersuchung der Grundbedingungen eines erfolgreichen schuldnerinitiierten Sanierungsverfahrens in der Insolvenz –

 

Der Beitrag zeigt auf, dass das Scheitern des heutigen Insolvenzplanverfahrens als Sanierungsoption für Unternehmen in der Krise nicht nur auf der noch fehlenden Einbindung der Gesellschafter oder einer noch zu entwickelnden Sanierungsmentalität der beteiligten Personenkreise beruht. Vielmehr fehlen einer beabsichtigten Sanierung in der Insolvenz vor allem die Planbarkeit des Verfahrensablaufs sowie die Vorhersehbarkeit des Verfahrensergebnisses.

Als Lösungsansatzes bedarf es dann weder einer Anreicherung der außergerichtlichen Sanierungsverhandlungen um Verhandlungs- oder gar Zustimmungspflichten (diese lassen sich weder begründen noch zeitnah gerichtlich durchsetzen) noch eines vorinsolvenzlichen gerichtlichen Sanierungsverfahrens (ein insolvenzgerichtliches Verfahren vor dem Insolvenzverfahren verdoppelt nur den Aufwand, ohne besonderen Nutzen zu erzeugen).

Stattdessen lassen sich die Defizite des geltenden Sanierungsrechts schlicht durch die Zulassung einer reinen Bestätigungsinsolvenz beheben, die in den Vereinigten Staaten als pre-voted bankruptcy seit längerer Zeit erfolgreich praktiziert wird. Hierzu muss das Insolvenzrecht lediglich eine Abstimmung der Gläubiger und Gesellschafter über den Insolvenzplan, die vor der Verfahrenseinleitung die nach den §§ 243-245 InsO notwendigen Mehrheiten erzielt, als Bestätigungsgegenstand anerkennen. Das Insolvenzverfahren kann dann auf ein kurzes Bestätigungsverfahren beschränkt werden, das zwingend ohne Eröffnungsverfahren und unter Eigenverwaltung des Schuldners stattfindet, um Störungen im Unternehmensablauf so gering wie möglich zu halten. Im Ergebnis würden die Zustimmungspflichten des Planverfahrens zur Disziplinierung der Akkordstörer in einer außergerichtlichen Sanierung genutzt.

Reaktionen:

  • zustimmend :
    • Christoph G. Paulus, WM 2011, 2205, 2208 („hoch interessanter Vorschlag“)