Die EU-Kommission hat heute den schon seit dem Sommer erwarteten Vorschlag für eine Richtlinie zur weiteren Harmonisierung des Insolvenzrechts in den Mitgliedstaaten veröffentlicht (hier der Text in verfügbaren Sprachfassungen).
In der begleitetenden Presseerklärung wird betont, dass die weitere Harmonisierung des Insolvenzrechts im Interesse des Binnenmarktes, insbesondere der Kapitalmarktunion, erfolgt. Grenzüberschreitende Investitionen sollen erleichtert werden, indem die Risiken in fremden Insolvenzrechten vergleichbarer und so berechenbarer werden.
Inhaltlich bietet der Richtlinienvorschlag auf den ersten Blick keine besondere Überraschung. Thematisch orientiert er sich an den Regelungsgegenständen, die wir schon in der Expertengruppe als Beratergremium diskutieren und entwickeln durften. Die Protokolle dieser Beratungen sind öffentlich.
Der Vorschlag enthält Regelungsideen für die Harmonisierung des Insolvenzverfahrensrechts und des materiellen Insolvenzrechts:
- Insolvenzanfechtungsrecht (Teil II; Art. 4-12)
- Ermittlungshandlungen (Asset Tracing; Teil III, Art. 13-18)
- Vorinsolvenzlich ausverhandelten Unternehmensverkäufe (Prepacks, Teil IV, Art. 19-35)
- Insolvenzantragspflichten für Geschäftsleiter (Teil V, Art. 36-37)
- Vereinfachtes Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen (Teil VI, Art. 38-57)
- Gläubigerausschüsse (Teil VII, Art. 58-67)
- Informationspflichten zum lokalen Insolvenzrecht (Fact Sheets, Teil VIII, Art. 68)
Bemerkenswert sind insoweit die Ideen zu Prepacks und in noch höherem Maße zu Sonderabwicklungsverfahren für Kleinstunternehmen, mit deren Hilfe das Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten neuen internationalen Standards angepasst werden soll, die von der Weltbank und UNCITRAL gesetzt wurden. Sie orientiert sich an jüngsten Reformen im spanischen Recht.